Geschäftliche Zusammenarbeit

Geschäftliche Zusammenarbeit

Gültigkeitsdatum:Juli 2026, 6.

CHHES begrüßt Markeninhaber, Dienstleister, Supply-Chain-Institutionen, Content-Agenturen, Medien, Unternehmenskunden, technische Dienstleister und andere konforme Kooperationspartner, die sich mit uns in Verbindung setzen möchten. Die Kooperation gilt für die CHHES-Website, iOS-App, Android-App, WeChat-Mini-Programm sowie die Versionen für verschiedene Mobilfunkhersteller.

I. Kooperationsbereiche

  • Waren- und Lieferkettenkooperation:Legale Warenquellen, Lagerlogistik, Qualitätskontrolle, Kundendienst, Firmeneinkauf oder Mitgliederservice-Kooperation.
  • Inhalte- und Marketingkooperation:Markenaktivitäten, Content-Kreation, Medienkommunikation, Themenplanung, Benutzerdienstaktivitäten.
  • Technologie- und Dienstleistungszusammenarbeit:Zahlung, Logistik, Kundenservice, KI-Unterstützung, Datensicherheit, Risikokontrolle, Push-Benachrichtigungen, Kontoanmeldung und andere Technologie- oder Dienstleistungsfähigkeiten zur Zusammenarbeit.
  • Kanalzusammenarbeit:App-Stores, Kanäle von Mobilgeräteherstellern, Offline-Dienste, plattformübergreifende Weiterleitung oder gemeinsamer Betrieb.

II. Compliance-Anforderungen

  • Der Kooperationspartner muss sicherstellen, dass seine Geschäftssubjektqualifikation, Genehmigungsdokumente, Warenherkunft, Materialien, Daten, technische Fähigkeiten und Dienstleistungsinhalte wahrheitsgemäß, rechtmäßig, gültig und wirksam sind.
  • Kooperationswerbung darf keine falschen Werbeaussagen, absolute Formulierungen, irreführende Preise, nicht autorisierte Markenunterstützungen, rechtsverletzende Materialien oder Inhalte enthalten, die gegen Gesetze und Vorschriften zu Werbung, E-Commerce, geistigem Eigentum oder persönlichem Informationsschutz verstoßen.
  • Bei Kooperationen, die personenbezogene Daten, Konten, Zahlungen, Logistik, Push-Benachrichtigungen, KI-Dienste oder Datenschnittstellen von Nutzern betreffen, müssen die Grundsätze der Datenminimierung, der Zweckbindung, der Einwilligung der Nutzer, des Schutzes und der Überprüfbarkeit beachtet werden.
  • Ohne schriftliche Bestätigung stellen keine Kooperationskommunikation, kein Meeting, kein Musterversand und kein Informationsaustausch eine Agentur-, Vertretungs-, Partnerschafts-, Arbeits-, Investitions- oder Exklusivkooperationsbeziehung zwischen beiden Parteien dar.

3. Kommunikationsprozess

  1. 通过微信客服 chhes2 或客服邮箱 admin@chhes.com 联系我们,并备注“Geschäftliche Zusammenarbeit”。
  2. Bitte geben Sie den Namen des Kooperationssubjekts, den Ansprechpartner, die Kontaktdaten, die Kooperationsrichtung, die Qualifikations- oder Autorisierungsbeschreibung, eine Zusammenfassung des Plans sowie öffentlich zugängliche Fallbeispiele an.
  3. Nach der ersten Bestätigung der Übereinstimmung können beide Parteien weitere Details zu Vertraulichkeit, Qualifikationsprüfung, Vertragsklauseln, Datensicherheit, Abrechnung und Leistungserbringung besprechen.
  4. Kooperationen, die Online-Präsentationen, Veranstaltungswerbung, technische Integration oder die Verarbeitung von Nutzerdaten beinhalten, dürfen erst nach Abschluss der erforderlichen Genehmigungen, Verträge und Compliance-Bewertungen umgesetzt werden.

4. Datenschutz

Ihre uns vorgelegten Geschäftspläne, Kontaktinformationen, Qualifikationsdokumente, Angebote, Musterinformationen und Kommunikationsaufzeichnungen werden ausschließlich zur Kooperationsbewertung, Geschäftskommunikation, Vertragserfüllung, Risikokontrolle und Compliance-Archivierung verwendet. Materialien, die Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten betreffen, bitte vor der Übermittlung deutlich kennzeichnen; wir werden auch gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie gegenseitigen Vereinbarungen notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen.

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CHHES Einkäufer-Kooperationsrichtlinien, einschließlich Kooperationsumfang, Zugangsvoraussetzungen, verbotenen Verhaltensweisen, Bewerbungsunterlagen, Verarbeitung personenbezogener Daten und Compliance-Grenzen.

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