Geschäftliche Zusammenarbeit
Gültigkeitsdatum:Juli 2026, 6.
CHHES begrüßt Markeninhaber, Dienstleister, Supply-Chain-Institutionen, Content-Agenturen, Medien, Unternehmenskunden, technische Dienstleister und andere konforme Kooperationspartner, die sich mit uns in Verbindung setzen möchten. Die Kooperation gilt für die CHHES-Website, iOS-App, Android-App, WeChat-Mini-Programm sowie die Versionen für verschiedene Mobilfunkhersteller.
I. Kooperationsbereiche
- Waren- und Lieferkettenkooperation:Legale Warenquellen, Lagerlogistik, Qualitätskontrolle, Kundendienst, Firmeneinkauf oder Mitgliederservice-Kooperation.
- Inhalte- und Marketingkooperation:Markenaktivitäten, Content-Kreation, Medienkommunikation, Themenplanung, Benutzerdienstaktivitäten.
- Technologie- und Dienstleistungszusammenarbeit:Zahlung, Logistik, Kundenservice, KI-Unterstützung, Datensicherheit, Risikokontrolle, Push-Benachrichtigungen, Kontoanmeldung und andere Technologie- oder Dienstleistungsfähigkeiten zur Zusammenarbeit.
- Kanalzusammenarbeit:App-Stores, Kanäle von Mobilgeräteherstellern, Offline-Dienste, plattformübergreifende Weiterleitung oder gemeinsamer Betrieb.
II. Compliance-Anforderungen
- Der Kooperationspartner muss sicherstellen, dass seine Geschäftssubjektqualifikation, Genehmigungsdokumente, Warenherkunft, Materialien, Daten, technische Fähigkeiten und Dienstleistungsinhalte wahrheitsgemäß, rechtmäßig, gültig und wirksam sind.
- Kooperationswerbung darf keine falschen Werbeaussagen, absolute Formulierungen, irreführende Preise, nicht autorisierte Markenunterstützungen, rechtsverletzende Materialien oder Inhalte enthalten, die gegen Gesetze und Vorschriften zu Werbung, E-Commerce, geistigem Eigentum oder persönlichem Informationsschutz verstoßen.
- Bei Kooperationen, die personenbezogene Daten, Konten, Zahlungen, Logistik, Push-Benachrichtigungen, KI-Dienste oder Datenschnittstellen von Nutzern betreffen, müssen die Grundsätze der Datenminimierung, der Zweckbindung, der Einwilligung der Nutzer, des Schutzes und der Überprüfbarkeit beachtet werden.
- Ohne schriftliche Bestätigung stellen keine Kooperationskommunikation, kein Meeting, kein Musterversand und kein Informationsaustausch eine Agentur-, Vertretungs-, Partnerschafts-, Arbeits-, Investitions- oder Exklusivkooperationsbeziehung zwischen beiden Parteien dar.
3. Kommunikationsprozess
- 通过微信客服 chhes2 或客服邮箱 admin@chhes.com 联系我们,并备注“Geschäftliche Zusammenarbeit”。
- Bitte geben Sie den Namen des Kooperationssubjekts, den Ansprechpartner, die Kontaktdaten, die Kooperationsrichtung, die Qualifikations- oder Autorisierungsbeschreibung, eine Zusammenfassung des Plans sowie öffentlich zugängliche Fallbeispiele an.
- Nach der ersten Bestätigung der Übereinstimmung können beide Parteien weitere Details zu Vertraulichkeit, Qualifikationsprüfung, Vertragsklauseln, Datensicherheit, Abrechnung und Leistungserbringung besprechen.
- Kooperationen, die Online-Präsentationen, Veranstaltungswerbung, technische Integration oder die Verarbeitung von Nutzerdaten beinhalten, dürfen erst nach Abschluss der erforderlichen Genehmigungen, Verträge und Compliance-Bewertungen umgesetzt werden.
4. Datenschutz
Ihre uns vorgelegten Geschäftspläne, Kontaktinformationen, Qualifikationsdokumente, Angebote, Musterinformationen und Kommunikationsaufzeichnungen werden ausschließlich zur Kooperationsbewertung, Geschäftskommunikation, Vertragserfüllung, Risikokontrolle und Compliance-Archivierung verwendet. Materialien, die Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten betreffen, bitte vor der Übermittlung deutlich kennzeichnen; wir werden auch gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie gegenseitigen Vereinbarungen notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen.