Das könnte Ihnen gefallen

CHHES Website und Anwendung „Das könnte Ihnen gefallen" Funktions-Servicevereinbarung

 

Willkommen bei der Nutzung der Funktion „Das könnte Ihnen gefallen" (im Folgenden „diese Funktion") der CHHES Website und Anwendung (im Folgenden „APP"). Diese Funktion soll Ihnen basierend auf Ihrem Browserverlauf, Kaufverhalten und Prägengseinstellungen Produkte oder Dienstleistungen empfehlen, die Sie interessieren könnten. Um Ihnen einen besseren personalisierten Service zu bieten, lesen Sie bitte die folgenden Servicevereinbarungsbedingungen sorgfältig durch und stimmen Sie diesen zu, bevor Sie diese Funktion nutzen.

1. Serviceinhalte

1.1 Diese Funktion empfiehlt Ihnen Produkte oder Dienstleistungen basierend auf Ihrem Nutzerverhalten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Browserverlauf, Kaufhistorie, Sammlungspräferenzen usw.).

1.2 Die Empfehlungen dienen dazu, Ihnen ein personalisiertes Einkaufserlebnis und Informationen zu bieten, stellen jedoch keine spezifischen Zusicherungen für Produkte oder Dienstleistungen dar.

2. Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten

2.1 Um Ihnen diese Funktion bereitzustellen, wird CHHES Ihr Nutzerverhalten erheben und analysieren. Zu den erhobenen Datentypen gehören unter anderem: Browserverlauf, Transaktionsaufzeichnungen, Sammlungen und Präferenzeinstellungen.

CHHES verpflichtet sich, die gesammelten persönlichen Informationen streng gemäß den Anforderungen relevanter Gesetze und Vorschriften zu handhaben und ausschließlich zur Verbesserung der Servicequalität und des Benutzererlebnisses zu verwenden.

3. Benutzerrechte

Sie können Ihre Prägenseinstellungen jederzeit verwalten, einschließlich der Anpassung oder Deaktivierung der Funktion „Das könnte Ihnen gefallen", indem Sie die Einstellungsseite der CHHES Website oder APP besuchen.

Sie haben das Recht, von CHHES die Bereitstellung, Korrektur oder Löschung Ihrer persönlichen Informationen zu verlangen, sofern keine anderen gesetzlichen Bestimmungen gelten.

4. Haftungsausschluss

CHHES wird sich bemühen, die Genauigkeit und Wirksamkeit der Funktion „Das könnte Ihnen gefallen" sicherzustellen, garantiert jedoch nicht, dass alle empfohlenen Inhalte vollständig Ihren Erwartungen oder Bedürfnissen entsprechen.

Für Produkte oder Dienstleistungen, die über diese Funktion empfohlen werden, übernimmt CHHES keine Form von Qualitätsgarantie. Kaufentscheidungen und deren Folgen liegen in Ihrer eigenen Verantwortung.

5. Vertragsänderungen

5.1 CHHES behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser Vereinbarung jederzeit zu ändern. Jede Änderung der Bedingungen wird nach der Veröffentlichung des Updates auf der CHHES-Website oder -APP wirksam. Die weitere Nutzung dieser Funktion gilt als Annahme der geänderten Vereinbarung.

6. Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie Fragen zur Funktion „Das könnte Ihnen gefallen" oder zu dieser Vereinbarung haben, kontaktieren Sie uns bitte über die von CHHES offiziell bereitgestellten Kontaktinformationen.

 

Durch die Nutzung der Funktion „Das könnte Ihnen gefallen" erklären Sie, dass Sie alle oben genannten Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Wir freuen uns darauf, Ihnen ein personalisierteres und hochwertigeres Serviceerlebnis zu bieten.


Datum des Inkrafttretens: 27. Februar 2024

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